Einhalten von Compliance-Anforderungen
Einhaltung von Compliance-Anforderungen und Revisionssicherheit
Ein oft unterschätztes Thema, für welche eine Reihe von Anforderungen gelten. Deswegen wurde die unsere Software im Hinblick auf die Einhaltung von Compliance-Anforderungen und Revisionssicherheit der Prozesse gemäß Institut der Wirtschaftsprüfer PS 880 nach aktuellsten Kriterien von Ebner Stolz (https://www.ebnerstolz.de) geprüft und zertifiziert.
Die Software wurde gemäß folgenden gesetzlichen Anforderungen zertifiziert:
Ordnungsmäßigkeits-, Sicherheits- und Kontrollanforderungen und Revisionssicherheit gemäß
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW RS FAIT)
- Regeln ordnungsmäßiger Buchführungssysteme bei Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren (IDW RS FAIT 3)
- Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBD)
- Regeln zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GoBD)
- VOI – Verband Organisations- und Informationssysteme e.V. „Code of Practice“(CoP)
Abgabenordnung
- § 140 AO: Abgabenordnung: Buchführungspflicht
- § 146 AO: Buchführung und Aufzeichnungen
- § 147 AO: Aufbewahrung von Unterlagen
Handelsgesetzbuch
- § 238 HGB: Handelsgesetzbuch Buchführungspflicht
- § 239 HGB: Führung der Handelsbücher
- § 257 HGB: Aufbewahrungsfristen und –anforderungen
- § 261 HGB: Unterlagen auf Bild- und Datenträgern
Über Revisionssicherheit
Was bedeutet Revisionssicherheit?
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Leistungsspektrum + Lösungen - Workflow Design & Ready- to-Use Software Lösung