Einhaltung von Compliance-Anforderungen und Revisionssicherheit

Ein oft unterschätztes Thema, für welche eine Reihe von Anforderungen gelten. Deswegen wurde die unsere Software im Hinblick auf die Einhaltung von Compliance-Anforderungen und Revisionssicherheit der Prozesse gemäß Institut der Wirtschaftsprüfer PS 880 nach aktuellsten Kriterien von Ebner Stolz (https://www.ebnerstolz.de) geprüft und zertifiziert.

Die Software wurde gemäß folgenden gesetzlichen Anforderungen zertifiziert:

Ordnungsmäßigkeits-, Sicherheits- und Kontrollanforderungen und Revisionssicherheit gemäß

  • Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW RS FAIT)
  • Regeln ordnungsmäßiger Buchführungssysteme bei Einsatz elektronischer Archivierungs­verfahren (IDW RS FAIT 3)
  • Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBD)
  • Regeln zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GoBD)
  • VOI – Verband Organisations- und Informationssysteme e.V. „Code of Practice“(CoP)

Abgabenordnung

  • § 140 AO: Abgabenordnung: Buchführungspflicht
  • § 146 AO: Buchführung und Aufzeichnungen
  • § 147 AO: Aufbewahrung von Unterlagen

Handelsgesetzbuch

  • § 238 HGB: Handelsgesetzbuch Buchführungspflicht
  • § 239 HGB: Führung der Handelsbücher
  • § 257 HGB: Aufbewahrungsfristen und –anforderungen
  • § 261 HGB: Unterlagen auf Bild- und Datenträgern

Über Revisionssicherheit

Was bedeutet Revisionssicherheit?